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AGB
Allgemeine und produktbezogene Geschäftsbedingungen
I. Allgemeine Bedingungen
Beginn und Laufzeit des Vertrages
Beginn des Vertrages ist der Bestelltag. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit und verlängert sich nach Ablauf dieser Zeit automatisch, sofern er nicht schriftlich von einem Vertragspartner, mit einer aus der Bestellung hervorgehenden Frist zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Sonderrücktrittsrecht
Innerhalb des ersten vollen Kalendermonats besteht ein Rückgaberecht für alle online und offline Programme. Die Kündigung muss spätestens 7 Tage vor Ende dieses vollen Kalendermonats bei Agree-it eingehen. Bei Inanspruchnahme des besonderen Rücktrittsrechts entfällt eine eventuelle Einrichtungsgebühr.
Nutzungsrechte
Der Lizenznehmer erhält durch die Bestellung das einfache, auf die Dauer des Vertrages befristete, auf Dritte nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Programme zu eigenen Zwecken. Die Nutzung ist auf die in der Bestellung festgelegte Zahl der Nutzer in der Institution des Lizenznehmers beschränkt. Die Nutzer sind vom Lizenznehmer zu registrieren. Die Nutzung der Programme durch bei Agree-it nicht registrierte Personen ist unzulässig.
Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen der Firma AGREE-IT sind sofort fällig. Maßgebend ist das Datum des Einganges der Zahlung bei der Firma AGREE-IT. Im Verzugsfalle ist die Firma AGREE-IT berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma AGREE-IT berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich evtl. Versandkosten und der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Firma AGREE-IT ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen.
A. Vertragliche Grundlagen
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen mit unseren Kunden, unabhängig von Art und Umfang der Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsverbindungen.
2. Ausschließlichkeit
Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen: Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn die Firma Agree-it ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Wenn Sie damit nicht einverstanden sein sollten, weisen Sie die Firma Agree-it sofort schriftlich darauf hin. Für diesen Fall müssen wir uns vorbehalten, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
3. Vertragsschluss und Schriftform
Eine vertragliche Verpflichtung gehen wir grundsätzlich nur ein, wenn Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung von beiden Seiten schriftlich festgelegt worden sind. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn sie danach schriftlich bestätigt worden sind. Das Gleiche gilt für alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen.
Vertragsstrafen müssen sich beide Vertragsparteien schriftlich vorbehalten. Diese Klausel kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
B. Überlassung von Software
1. Lizenz und Umfang der Nutzung
Die Firma Agree-it überträgt in ihrer Eigenschaft als Rechtsinhaberin dem Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die im Auftrag, in der Bestellung und / oder in der Rechnung spezifizierte Software auf unbestimmte Zeit zu nutzen. Der Kunde erwirbt das Recht, die Software auf so vielen Arbeitsstationen einzusetzen, wie er Lizenzgebühren entrichtet hat. Bemessungsgrundlage hierfür sind die in der zugehörigen Rechnung aufgeführte Anzahl von Lizenzen sowie gegebenenfalls getroffene Sondervereinbarungen (Mengenstaffeln, unbeschränkte Lizenzen, etc.). Wird die vereinbarte Zahl überschritten, wird fehlerfreier Betrieb nicht gewährleistet.
2. Schutzrechte Dritter
Die Firma Agree-it stellt den Kunden von allen Ansprüchen frei, die gegen ihn in Zusammenhang mit der Nutzung der Software wegen Verletzung von Urheberrechten, Patenten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten erhoben werden, vorausgesetzt, dass der Kunde die Firma Agree-it unverzüglich über alle erhobenen Verletzungsvorwürfe unterrichtet, der Kunde ohne Zustimmung der Firma AGREE-IT keine derartigen Ansprüche anerkennt, der Kunde der Firma Agree-it gestattet, alle Verhandlungen und Verfahren zu führen und der Firma Agree-it die notwendige Unterstützung gibt, wobei sämtliche Verhandlungs- und Verfahrenskosten zu Lasten der Firma AGREE-IT gehen. Die vorstehende Verpflichtung entfällt, wenn die Urheber- und Patentrechtsverletzung oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen darauf zurückzuführen sind, dass die Software oder Teile davon mit Geräten oder Programmen genutzt werden, die nicht von der Firma AGREE-IT geliefert wurden bzw. deren kombiniertem Einsatz nicht zugestimmt wurde. Die vorstehenden Bestimmungen regeln die gesamte Haftung der Firma AGREE-IT in Zusammenhang mit der Verletzung von Urheberrechten, Patentrechten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten. Im Falle bereits erhobener oder zu erwartender Ansprüche aufgrund einer Verletzung von Urheberrechten, Patentrechten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten kann die Firma AGREE-IT auf eigene Kosten die Geräte oder Programme ändern oder austauschen, um eine Verletzung zu verhindern. Die Leistung des von der AGREE-IT gelieferten Softwaresystems darf dadurch nicht verringert werden. Wenn die Nutzung der Software oder Teile davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Ermessen der Firma AGREE-IT eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechten droht, kann die Firma AGREE-IT unter Ausschluss aller anderen Rechte des Kunden nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten die Programme so ändern, dass sie keine Schutzrechte mehr verletzen; dem Kunden das Recht verschaffen, die Systeme weiter zu nutzen; die betroffenen Programme durch Programme ersetzen, die keine Schutzrechte verletzen und die entweder den Anforderungen des Kunden entsprechen oder gleichwertig mit den ersetzten Programmen sind; die Programme oder Teile davon zurücknehmen und dem Kunden den (gegebenenfalls anteiligen) Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Betrages für Nutzung und Wertverlust erstatten, vermindert um den dem Kunden hierdurch entstandenen Schaden.
3. Eigentum, Urheberrechte und Quellcode
Die dem Kunden überlassene Software verbleibt einschließlich der gesamten Dokumentation im Eigentum der Firma AGREE-IT. Die Firma Agree-it bleibt Inhaberin aller Urheber- und Nutzungsrechte an den dem Kunden überlassenen Programmen einschließlich des jeweils dazugehörenden Dokumentationsmaterials, auchwenn der Kunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen und / oder denjenigen eines Dritten verbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstellung von Kopien bringt der Kunde einen entsprechenden Urhebervermerk an. Der Kunde ist, ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Firma AGREE-IT nicht berechtigt, Arbeitsergebnisse (erzielte Versorgungslücken, Prämien und Tarifleistungen), die mit der Software und/oder unter der Verwendung der Software ganz oder teilweise erarbeitet wurden, im Internet und in Printmedien zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen. Änderungen und Erweiterungen des Programmcodes, die auf Wunsch und Rechnung des Kunden durchgeführt werden, gehen in das Eigentum der Firma Agree-it über und können anderen Kunden nach Zustimmung des Kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsrechte für die Programmverbesserungen werden an die Firma Agree-it abgetreten. Die Firma Agree-it nimmt die Abtretung hiermit an. Eine Änderung des Programmcodes durch den Kunden ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma AGREE-IT zulässig. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Von solchen Änderungen stellt der Kunde der Firma AGREE-IT eine Kopie der Änderung auf einem Datenträger oder in gedruckter Form zusammen mit allen notwendigen Informationen zur Verfügung. Eine Verwertung der geänderten Programmversion bedarf der Zustimmung des Kunden. Werden vom Kunden oder von Dritten geänderte Programme oder andere, nicht von der Firma Agree-it bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt, so ist die Firma Agree-it für entstehende Schäden nicht haftbar. Eine Herausgabe des Quellcodes bedarf einer expliziten schriftlichen Vereinbarung über Art und Umfang der Herausgabe sowie einer Zusatzvergütung.
4. Zahlungen
Für die Nutzung der Software auf unbestimmte Zeit ist der Kunde zur Entrichtung einer Lizenzgebühr sowie einer laufenden Software-Pflegegebühr verpflichtet. Die Höhe der Lizenz- und Software-Pflegegebühr richtet sich nach der aktuellen Preisliste bzw. nach den gesondert getroffenen Vereinbarungen laut Auftrag oder Rechnung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der Versandkosten und der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Software-Pflegegebühr ist grundsätzlich jährlich fällig. Bei Nichtzahlung bzw. Rückbuchung (Rücklastschrift) einer Service-Pflegerate, wird die gesamte Jahres-Service-Pflegerate von vornherein fällig. Die in Rechnung gestellten Leistungen sind zu 100 % bei Lieferung und Abnahme fällig. Alle anderen aus diesem Vertrag berechneten Leistungen sind bei Lieferung fällig. Kommt der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug, so ist die Firma Agree-it berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz p.a. zu berechnen.
5. Pflichten des Kunden
Die überlassenen Programme sowie das Dokumentationsmaterial dürfen weder ganz, noch teilweise Dritten mit Anhalt zu möglichem Missbrauch zugänglich gemacht werden. Der Kunde darf Kennzeichnungen, Copyrightvermerke und Eigentumsangaben der Firma Agree-it an den Programmen in keiner Form verändern. Der Kunde hat nach außen für eine Geheimhaltung aller Programm-, Dokumentations-, Betriebsunterlagen und programmspezifischer Kenntnisse zu sorgen. Hierzu gehören nur jene Unterlagen, die dem Kunden in Erfüllung dieses Vertrages zugänglich gemacht wurden, nicht jedoch Werbeschriften und deren Inhalt. Er hat seine Mitarbeiter zu einer entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Laufzeit des Vertrages hinaus, wobei es gleichgültig ist, ob das Vertragsverhältnis aus irgendeinem Grund vorzeitig aufgelöst worden ist. Die Geheimhaltungspflicht erfasst darüber hinaus auch ein Veröffentlichungsverbot nur auszugsweiser Materialien oder Zitate. Eine Durchbrechung der Geheimhaltungspflicht ist allein mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma Agree-it zulässig. Der Kunde verpflichtet sich, der Firma AGREE-IT den durch die Verletzung obiger Bestimmungen entstandenen Schaden, bei grober Fahrlässigkeit maximal in Höhe des Lizenzpreises, außer bei vorsätzlichem Handeln, zu ersetzen.
6. Kündigung
Die Firma Agree-it kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde mit der vereinbarten Zahlung der Lizenzgebühr / Service-Pflegerate(n) in Verzug ist, und/oder der Kunde nach schriftlicher Abmahnung weiter gegen eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger individualvertraglicher Regelungen verstößt. Der Kunde ist zur Kündigung dieses Vertrages wegen Leistungsverzuges seitens der Firma Agree-it oder wegen nicht behebbarer Mängel nur berechtigt, wenn die Firma AGREE-IT ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und wenn er die Firma AGREE-IT zuvor schriftlich abgemahnt hat und eine angemessene Frist verstrichen ist, in welcher der gerügte Vertragsverstoß nicht beseitigt worden ist. Innerhalb einer Frist von fünf Tagen nach Beendigung der Lizenz vernichtet der Kunde alle Programme, Kopien und dazugehörigen Materialien, einschließlich geänderter oder kombinierter Programme, sofern diese nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufbewahrt werden müssen. Der Kunde bestätigt innerhalb von 30 Tagen unaufgefordert die Vernichtung bzw. Aufbewahrung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen schriftlich an die Firma Agree-it. Daneben räumt er der Firma Agree-it das Recht auf Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmung ein.
C. Softwareerweiterung und -anpassung
Die Firma Agree-it wird die gelieferte Software aufgrund der vertraglichen Regelungen der „Softwarepflege“ laufend erweitern und anpassen. Der Kunde wird, soweit die Parteien nichts anderes explizit schriftlich vereinbart haben, seine Anforderungen an die Software in einer geeigneten Beschreibung schriftlich rechtzeitig an den Auftragnehmer mitteilen. Der Kunde – sofern er ein Versicherer ist - stellt der Firma AGREE-IT alle für die Erstellung der Software erforderlichen Informationen in schriftlicher, übersichtlicher Form zur Verfügung und erläutert diese auf Wunsch der Firma AGREE-IT auch mündlich. Stellt der Kunde fest, dass erstellte Bedarfsanalysen, Pflichtenhefte oder Leistungsbeschreibungen nicht mit den Anforderungen übereinstimmen, die der Kunde tatsächlich verlangt, so wird er die Firma AGREE-IT hierauf unverzüglich schriftlich hinweisen und Alternativvorschläge unterbreiten. Die Parteien entscheiden dann einvernehmlich über eine Ergänzung oder Änderung der Anforderungen. Alle hier genannten Mitwirkungspflichten erbringt der Kunde kostenlos.Stellt die Firma Agree-it fest, dass Angaben oder Informationen des Kunden fehlerhaft, unvollständig oder zur Durchführung des Auftrages nicht geeignet sind, so wird die Firma AGREE-IT den Kunden hierauf schriftlich unverzüglich hinweisen. Der Kunde wird über eine sich aus diesem Hinweis ergebende Änderung, soweit sie den Erstellungsprozess der Software betrifft, sofort entscheiden.Jede Partei nennt der anderen unverzüglich nach Vertragsabschluss eine fachkundige Person, die befugt ist, die mit der Erstellung der Software zusammenhängenden Entscheidungen herbeizuführen.
2. Änderungsverlangen
Solange die Software nicht von der Firma AGREE-IT geliefert wurde, kann der Kunde jederzeit schriftlich eine Änderung der Anforderungen verlangen, solange das Änderungsverlangen in vernünftigem Verhältnis zum Gesamtauftrag steht und auf sachlichen Erwägungen beruht. Die Firma Agree-it wird diesem Änderungsverlangen Folge leisten, es sei denn, dass der Firma Agree-it dieses aufgrund der konkreten betrieblichen Situation unzumutbar ist. Führt ein solches Änderungsverlangen des Kunden dazu, dass das vertragliche Gleichgewicht hinsichtlich Leistung und Gegenleistung mehr als unerheblich beeinträchtigt wird, so werden die Vertragsparteien unverzüglich eine schriftliche Anpassung der vertraglichen Regelungen betreffs des wesentlichen Vertragsinhaltes (insbesondere Vergütung, Lieferfrist etc.) herbeiführen. Falls die Parteien nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang des Änderungsverlangens bei der Firma AGREE-IT eine Einigung erzielen, wird der Auftrag ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens ausgeführt.
D. Lieferung, Abnahme, Gewährleistung, Haftung, Vertraulichkeit und Datenschutz
1. Lieferung, Termine und Installation
Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche zeitliche Orientierungshilfen, es sei denn, dass sie ausdrücklich als fixe Termine schriftlich vereinbart sind. Zur Installation gelangt grundsätzlich eine Standardversion der zu liefernden Software. Eine Erweiterung oder Anpassung der Standardsoftware erfolgt nur, soweit schriftlich im Auftrag eine entsprechende Spezifizierung vorgenommen wurde. Die Installation ist nicht Gegenstand der Lieferung. Der Kunde ist verpflichtet, alle Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die im Rahmen der Implementierung der Software erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere die Ermöglichung des Zuganges zur Hardware sowie das kostenlose zur Verfügung stellen von Testdaten und Rechenzeit entsprechend den Anforderungen der Firma Agree-it und das kostenlose zur Verfügung stellen eines kompetenten Mitarbeiters, der erforderliche Tests durchführt bzw. Anpassungen überprüft. Die Firma Agree-it stellt dem Kunden nach Vertragsabschluss ein Exemplar der neuesten, allgemein von der Firma Agree-it angebotenen Version desLizenzproduktes zur Verfügung. Die Firma Agree-it behält sich vor, die Spezifikationen des Lizenzproduktes, z. B. an technische Entwicklungen, Gesetzesänderungen oder künftige Anforderungen des Marktes anzupassen. Ein Ausdruck des Bedienungshandbuches wird mitgeliefert. Er dient der Erlernung der Programmbedienung sowie der Beantwortung von Fragen in diesem Zusammenhang. Die Firma Agree-it gewährleistet den einwandfreien Lauf der Software nur auf den von ihr freigegebenen Hardwaresystemen. Die Freigabe gilt mit der Programminstallation durch den Kunden auf seinem Hardwaresystem als erfolgt.
2. Abnahme
Zahlt der Kunde nach Inbetriebnahme der gelieferten Software die Vergütung ohne Beanstandung, so steht dies einer Abnahme der Software gleich. Die Abnahme kann wegen Vorliegen von unwesentlichen Mängeln nicht verweigert werden. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Lieferung am Einsatzort erfüllt sind. Fehlende datenschutzrechtliche Voraussetzungen berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.
3. Gewährleistung
Die Firma Agree-it übernimmt für eine Zeit von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe die Gewährleistung dafür, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Beschreibung auf der Internet-Seite www.agree-it entspricht.Ist der Kunde ein Endverbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit besteht nur dann, wenn diese ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Die Firma Agree-it weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen. Eine Haftung für die Richtigkeit von Inhaltsanzeigen der Datenbanken undDateien (z.B.: berechnete Versorgungslücken,Prämien und Tarifleistungen etc.) ist daher ausgeschlossen.Es ist für den Anwender notwendig und verpflichtend, diese Inhalte zu überprüfen, bevor sie angewendet werden. Der Kunde wird Standardsoftware unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Tritt ein Fehler in der Software auf, so ist der Kunde verpflichtet, diesen binnen zwei Wochen schriftlich an die Firma AGREE-IT zu melden. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten ergänzend die Regelungen des § 377 HGB zur handelsrechtlichen Prüfungs- und Rügepflicht, dies auch dann, wenn eine Einweisung in den Betrieb des Systems unterblieben ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma AGREE-IT eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma AGREE-IT mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Firma Agree-it ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die Firma Agree-it kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Firma AGREE-IT zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenzgebühr mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereitsnach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Tritt ein Mangel auf, der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Kunde der Firma AGREE-IT das Recht ein, einen funktionalen Treiber, binnen zehn Tagen ab Mitteilung an die Firma AGREE-IT, nachzuliefern. Inkompatibilitäten zwischen Hardware und Zubehör berechtigen nur dann zur Wandlung, wenn ein Fehler der gelieferten Hardware festgestellt werden kann und kein Zubehör anderer Hersteller einsatzfähig ist. Die Firma Agree-it ist berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu installieren, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt. Die Firma Agree-it übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet. Hat der Kunde die Firma Agree-it wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma Agree-it nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma Agree-it grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma AGREE-IT entstandenen Aufwand zu ersetzen. Der Kunde wird unverzüglich nach Installation, Mängelbeseitigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen von der Firma AGREE-IT am EDV-System eine Überprüfung durchführen, ob die Funktionsfähigkeit der Datensicherung noch gegeben ist und das Ergebnis schriftlich festhalten. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass eine zuverlässige, zeitnahe und umfassende Datenroutine die Datensicherung gewährleistet.
4. Schulung
Die Firma Agree-it vermittelt dem Kunden im Rahmen von Schulungen die Kenntnisse und Informationen, die erforderlich sind, um die gelieferte Software auf Anwenderebene zu nutzen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, findet die Schulung auf Wunsch in den Schulungsräumen des Kunden statt. Findet die Schulung beim Kunden statt, so ist der Kunde verpflichtet, dort eine für die Schulung erforderliche ausreichende technische Ausstattung kostenlos vorzuhalten. Schulungsteilnehmer müssen über Grundkenntnisse im PC-Bereich verfügen. Fallen im Rahmen der Schulung Übernachtungskosten oder sonstige Spesen bei der Firma Agree-it an, so sind diese Auslagen gegen Nachweis vom Kunden zu erstatten. Reisekosten werden vom Kunden gegen Nachweis erstattet.
5. Haftungs- und Verjährungsbegrenzungen
Die Firma Agree-it haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma Agree-it nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens aufseiten der Firma AGREE-IT. Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma AGREE-IT aus Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. Die Verjährungsfrist für nichtwesentliche Vertragsverletzungen wird auf zwei Jahre begrenzt.
6. Vertraulichkeit, Datenschutz
Die Firma Agree-it und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Versicherungstarife und/oder deren Bedingungswerke fallen nicht unter die Geheimhaltungspflicht. Der Kunde ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen mit dem Vermerk „Vertraulich” zu versehen.
E. Rechte bei Nutzungsbeendigung
Bei Software, bei der Nutzungsrechte nur begrenzt überlassen sind, ist diese nach Ende des Vertrages, sofern sie auf Datenträgern, die der Firma AGREE-IT gehören, installiert ist, zusammen mit dem Datenträger zu übergeben, und im Übrigen auf den eigenen Datenträgern des Kunden zu löschen und das Löschungsprotokoll uns zu überlassen.
3. Dokumentationen
Alle Unterlagen, die zur Dokumentation gehören einschließlich von Quellprogrammen und Entwicklungsdokumentationen , sind im Original nebst aller Abschriften zurückzugeben.
4. Bestätigung vollständiger Rückgabe
Auf Anforderung haben wir Anspruch auf eine förmliche Bestätigung, dass alle Rückgabeverpflichtungen vollständig und dem Vertrag entsprechend erfüllt worden sind.
F. Nebenbestimmungen
1. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Unsere gesamten Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes (UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist diejenige Stelle, die vertraglich als Erfüllungsadresse vereinbart ist, im Zweifel Itzehoe. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Ort der in der Rechnung angegebenen Zahlstelle. Gerichtsstand für beide Teile ist Itzehoe, die Firma ist jedoch berechtigt, nach ihrer Wahl eigene Ansprüche an den Gerichtsstand unseres Partners geltend zu machen. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Itzehoe. Das gleiche gilt, falls der Kunde nicht Vollkaufmann ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland besitzt.
2. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen oder daneben etwa abgeschlossener individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.
Lieferung und Versand
Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von der Firma AGREE-IT genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma AGREE-IT eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma AGREE-IT diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma AGREE-IT an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihren Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma AGREE-IT nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma AGREE-IT nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma AGREE-IT nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der Firma AGREE-IT die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma AGREE-IT liegt.
Lizenzmiete
Die für die Nutzung zu entrichtende Lizenzmiete ist nach Lieferung/Freischaltung der Programme monatlich vorschüssig ab Bestellung fällig. Darin enthalten sind alle Kosten für Updates, Upgrades. Die Lizenzmiete wird über Lastschrift, paypal, minipay oder per Selbstzahlung an agree-it gezahlt. Die Höhe der Lizenzmiete ergibt sich aus der Bestellung. Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der ges. Mehrwertsteuer.
Gewährleistung und Haftung
Der Kunde wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Die Firma AGREE-IT gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Es ist dem Kunden bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können. Eine Haftung für die Richtigkeit von Inhaltsanzeigen der Datenbanken und Dateien (z.B.: berechnete Prämien, Tarifleistungen etc.) ist daher ausgeschlossen. Es ist für den Anwender notwendig und verpflichtend, diese Inhalte zu überprüfen, bevor sie angewendet werden. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Ist der Kunde Kaufmann so gelten ergänzend die Regelungen des § 377 HGB zur handelsrechtlichen Prüfungs- und Rügepflicht, dies auch dann wenn eine Einweisung in den Betrieb des Systems unterblieben ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma AGREE-IT eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma AGREE-IT mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Firma AGREE-IT ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die Firma AGREE-IT kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Firma AGREE-IT zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Kunde die Firma AGREE-IT wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma AGREE-IT nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma AGREE-IT grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihren entstandenen Aufwand zu ersetzen. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet.
Vertraulichkeit
Die Firma AGREE-IT und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
Beweisklausel
Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der Firma gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
II. Produktbezogene Bedingungen
Programme für Unternehmen und deren Partner:
Die Programme werden auf dem Server von Agree-it gewartet. Dem Lizenznehmer wird ein Link zur Verfügung gestellt, von dem aus die Programme von seiner Domain aus heruntergeladen werden können. Mit dem Entrichten der Lizenzgebühr hat der Lizenznehmer die Berechtigung zur Nutzung der Programme im Rahmen der Lizenzanzahl und solange die Laufzeit des Lizenzvertrages besteht.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma AGREE-IT nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma AGREE-IT abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.Soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Itzehoe. Das gleiche gilt, falls der Kunde nicht Vollkaufmann ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland besitzt. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma AGREE-IT (Hauptniederlassung Hohenlockstedt) in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
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